Neue Regeln für „Buy now, pay later“ und Kleinkredite
Ab dem 20. November 2026 gelten in der gesamten EU neue Regeln für Verbraucherkredite. Künftig werden auch bestimmte Kleinkredite, zinsfreie Finanzierungen und „Buy now, pay later“-Angebote stärker reguliert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so besser vor Vertragsabschluss informiert und dadurch vor Überschuldung geschützt werden. Was ändert sich konkret?
Das Wichtigste in Kürze
- Mehr Kredite fallen unter den gesetzlichen Schutz: Dazu gehören künftig auch Kleinkredite bis 200 Euro, bestimmte kurzfristige und zinsfreie Finanzierungen sowie viele „Buy now, pay later“-Angebote.
- Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung: Kreditgeber müssen genauer prüfen, ob Verbraucher einen Kredit voraussichtlich zurückzahlen können.
- Mehr Transparenz: Verbraucher sollen vor Vertragsabschluss verständlicher über Kosten, Laufzeit und Bedingungen informiert werden.
- Mehr Schutz bei finanziellen Schwierigkeiten: Kreditgeber müssen Maßnahmen zur Erleichterung der Rückzahlung anbieten.
- Mehr Rechte bei automatisierten Entscheidungen: Verbraucher können eine Erläuterung und eine menschliche Überprüfung einer automatisierten Kreditwürdigkeitsentscheidung verlangen.
- Neue Regeln für Widerruf und Kündigung: Die Vorschriften werden angepasst und stärken den Verbraucherschutz.
Warum gibt es neue Regeln für Verbraucherkredite?
Die neuen Vorschriften gehen auf die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2023/2225, auch CCD II genannt) zurück. Sie löst die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2008 (CCD I) ab.
Der Kreditmarkt hat sich seitdem deutlich verändert. Finanzierungen lassen sich heute häufig mit wenigen Klicks online abschließen. Auch Angebote wie „Buy now, pay later“ haben an Bedeutung gewonnen. Gerade bei kleineren Beträgen oder mehreren parallel laufenden Ratenzahlungen kann es passieren, dass Verbraucher den Überblick über ihre finanziellen Verpflichtungen verlieren.
Deshalb stärkt die EU den Verbraucherschutz bei Kreditgeschäften und passt die Regeln an neue digitale Geschäftsmodelle an. Die Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, setzen dies mit einem entsprechenden Gesetz um. Ab dem 20. November 2026 sind die neuen Vorschriften in Deutschland anzuwenden und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.
Welche Kredite fallen darunter?
Die neuen Vorschriften erweitern den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts. Künftig werden auch Kreditformen erfasst, für die bisher Ausnahmen galten. Dazu gehören insbesondere:
- Kleinkredite bis 200 Euro: Auch bei sehr kleinen Darlehensbeträgen gelten künftig die verbraucherschützenden Vorschriften.
- Kurzfristige Kredite: Auch Kredite mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten können künftig unter die neuen Regeln fallen.
- Zinsfreie Finanzierungen: Bestimmte zinsfreie Kredite und Finanzierungshilfen fallen künftig ebenfalls unter die neuen Regeln.
- „Buy now, pay later“: Viele Angebote, bei denen Verbraucher Waren sofort kaufen, aber erst später oder in Raten bezahlen, werden künftig stärker reguliert
Was bedeutet das für „Buy now, pay later“?
Bei „Buy now, pay later“ ( auf Deutsch: „Jetzt kaufen, später bezahlen“) können Verbraucher Ware sofort bestellen, den Kaufpreis aber erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in mehreren Raten begleichen. Häufig wird die Zahlung über einen spezialisierten Zahlungsdienstleister abgewickelt. Je nach Angebot kann es sich rechtlich um einen Zahlungsaufschub oder einen Kredit handeln.
Gerade bei jungen Verbrauchern können sich auf diese Weise unbemerkt mehrere offene Zahlungsverpflichtungen ansammeln, die irgendwann nicht mehr ohne Weiteres zurückgezahlt werden können.
Wichtig: Auch, wenn ein Angebot nicht ausdrücklich als Kredit bezeichnet wird, kann es sich rechtlich um einen Kreditvertrag handeln. Achten Sie deshalb auf Zahlungsfristen, mögliche Gebühren und die Summe aller offenen Raten.
Welche Ausnahmen gibt es?
Nicht jeder Zahlungsaufschub fällt unter die neuen Kreditvorschriften. Eine Ausnahme gilt beispielsweise, wenn ein Händler dem Verbraucher selbst einen kurzfristigen, zins- und gebührenfreien Zahlungsaufschub von höchstens 50 Tagen gewährt. Also ohne, dass ein Dritter den Kredit anbietet oder die Forderung erwirbt.
Auch bestimmte Debitkarten mit Zahlungsaufschub können ausgenommen sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass der offene Betrag innerhalb von 40 Tagen zurückgezahlt wird, keine Zinsen anfallen und nur geringe Entgelte erhoben werden.
Was ändert sich für Verbraucher?
Kreditgeber müssen die Kreditwürdigkeit genauer prüfen
Bevor ein Kredit vergeben wird, müssen Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers prüfen. Die neuen Vorschriften stellen hierfür strengere Anforderungen auf. Die Prüfung soll sich an den Umständen des jeweiligen Kredits orientieren. Dazu zählen beispielsweise die Kredithöhe, die Laufzeit und das damit verbundene Risiko. Entscheidend ist, ob die Rückzahlung des Kredits voraussichtlich möglich ist.
Damit sollen Verbraucher besser vor Überschuldung geschützt werden.
Mehr Informationen vor Vertragsabschluss
Kreditgeber müssen Verbraucher künftig umfassender über die Bedingungen des Kredits informieren. Dazu gehören insbesondere Angaben zu den Kosten, den Rückzahlungsbedingungen und der Laufzeit.
Die Informationen sollen vor dem Abschluss in standardisierter Form bereitgestellt werden. Dadurch sollen Verbraucher Kreditangebote leichter verstehen und miteinander vergleichen können.
Auch Werbung für Kredite wird stärker reguliert. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass die Aufnahme eines Kredits die finanzielle Situation eines Verbrauchers verbessert. Verbraucher sollen vielmehr klar erkennen können, dass ein Kredit Kosten und Rückzahlungsverpflichtungen mit sich bringt.
Besserer Datenschutz bei der Kreditwürdigkeitsprüfung
Für die Kreditwürdigkeitsprüfung gelten neue Vorgaben dazu, welche personenbezogenen Daten verwendet werden dürfen. Kreditgeber müssen sich auf relevante und zutreffende Informationen zur finanziellen Situation des Verbrauchers stützen. Dazu können beispielsweise Angaben zu Einkommen und Ausgaben, Vermögen, bestehenden Schulden und weiteren finanziellen Verpflichtungen gehören. Die Informationen müssen für die jeweilige Kreditprüfung erforderlich und angemessen sein.
Bestimmte Daten sind von der Verwendung ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise personenbezogene Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen hervorgehen, ebenso Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten aus der Nutzung von sozialen Netzwerken.
Recht auf menschliche Überprüfung bei automatisierten Entscheidungen
Kreditwürdigkeitsprüfungen werden zunehmend automatisiert durchgeführt. Verbraucher sollen bei solchen Verfahren künftig mehr Rechte erhalten. Beruht eine Kreditentscheidung auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, können Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Erläuterung der Entscheidung und die Überprüfung durch einen Menschen verlangen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn ein Kreditantrag abgelehnt wird und der Verbraucher nachvollziehen möchte, wie die Entscheidung zustande gekommen ist.
Mehr Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten
Geraten Verbraucher bei der Rückzahlung eines Kredits in Schwierigkeiten, sollen Kreditgeber Maßnahmen zur Erleichterung der Rückzahlung anbieten.
Dazu können beispielsweise eine Stundung (ein vorübergehender Aufschub der Zahlung), eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Anpassung der Raten gehören. Die Maßnahmen sollen helfen, Zahlungsschwierigkeiten möglichst frühzeitig aufzufangen und eine weitere Verschärfung der finanziellen Lage zu verhindern.
Welche Unterstützung im konkreten Fall verlangt oder angeboten werden muss, hängt von der Art des Kredits und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Änderungen bei Dispokrediten
Auch bei eingeräumten Konto-Überziehungen (Dispokrediten) ändern sich die gesetzlichen Vorgaben. Verbraucher erhalten künftig auch hier ein Widerrufsrecht. Die Bank muss Verbraucher nach Vertragsschluss nochmals an ihr Widerrufsrecht erinnern, sofern die vorvertraglichen Informationen weniger als 24 Stunden vor Vertragsschluss bereitgestellt wurden.
Zudem gelten für die Kündigung bestimmter unbefristeter Kreditverhältnisse neue Regeln: Kreditgeber müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen und Voraussetzungen beachten.
Änderungen beim Widerrufsrecht
Bei Verbraucherkrediten besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Die neuen Vorschriften regeln unter anderem, was gilt, wenn Verbraucher wichtige Vertragsinformationen nicht erhalten haben.
Fehlen vorgeschriebene Vertragsbedingungen oder Informationen, endet die Widerrufsfrist grundsätzlich spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Durch die neue Regelung entfällt hier das bisher teils bestehende „ewige Widerrufsrecht“ für Verbraucher. Die neue Höchstfrist soll für Rechtssicherheit zwischen den Vertragsparteien sorgen. Verbraucher sollten diese Frist künftig im Auge behalten.
Wurden Verbraucher jedoch nicht über ihr Widerrufsrecht informiert, kann das Widerrufsrecht auch über die Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen hinaus fortbestehen. Wer einen Kredit widerrufen möchte, sollte deshalb prüfen, welche Vertragsunterlagen und Informationen vorliegen. Im Zweifel kann eine Verbraucherberatungsstelle helfen. Vor einem Widerruf sollte man sich zudem darüber informieren, welche Rückzahlungsverpflichtungen dadurch entstehen.
Vertragsabschluss künftig auch in Textform
Das bisherige Schriftformerfordernis für Verbraucherdarlehensverträge wird durch die Textform ersetzt. Das heißt: Ein Vertrag kann beispielsweise auch per E-Mail abgeschlossen werden, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift zwingend erforderlich ist.
Das erleichtert den digitalen Vertragsabschluss. Verbraucher sollten darauf achten, die Vertragsunterlagen und alle Angaben zu Kosten und Rückzahlung sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren.
Tipps für Verbraucher
- Gesamtkosten prüfen: Achten Sie nicht nur auf die monatliche Rate, sondern auch auf Zinsen, Gebühren, Laufzeit und den insgesamt zurückzuzahlenden Betrag.
- Raten im Blick behalten: Gerade bei „Buy now, pay later“ können mehrere kleine Raten zusammen eine erhebliche finanzielle Belastung ergeben.
- Unterlagen aufbewahren: Speichern Sie Kreditvertrag, vorvertragliche Informationen und Mitteilungen des Kreditgebers.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig handeln: Wenden Sie sich möglichst früh an den Kreditgeber und erkundigen Sie sich nach möglichen Rückzahlungsvereinbarungen.
- Bei automatisierter Ablehnung nachfragen: Wurde Ihr Kreditantrag automatisiert abgelehnt, können Sie sich nach den Gründen erkundigen und prüfen, ob Ihnen eine menschliche Überprüfung zusteht.
Die neuen Vorschriften gelten für alle Verträge, die ab dem 20. November 2026 abgeschlossen werden.
Viele „Buy now, pay later“-Angebote fallen künftig stärker unter das Verbraucherkreditrecht. Verbraucher sollen besser über die Bedingungen informiert werden. Außerdem müssen Kreditgeber prüfen, ob der Kredit voraussichtlich zurückgezahlt werden kann.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird strenger. Kreditgeber müssen genauer prüfen, ob ein Verbraucher den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Kleinkredit schwieriger zu bekommen ist. Entscheidend sind die finanzielle Situation des Antragstellers und die Umstände des jeweiligen Kredits
Beruht die Kreditwürdigkeitsprüfung auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, können Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine verständliche Erläuterung der Entscheidung und eine menschliche Überprüfung verlangen.
Wenden Sie sich möglichst früh an den Kreditgeber. Je nach Vertrag und Situation können Maßnahmen wie eine Stundung, eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Anpassung der Raten infrage kommen. Welche Ansprüche konkret bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Externe Hilfe erhalten Sie auch bei den Schuldnerberatungen der Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen. Achten Sie darauf, dass es sich um eine anerkannte Stelle handelt. Kommerzielle Angebote, die eine schnelle Soforthilfe versprechen, ausschließlich online angeboten werden oder Ihnen noch einen Kredit anbieten, sollten Sie kritisch hinterfragen.
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